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Autoversicherung und Ausflüge auf Rennstrecken

Sie lieben schnelle Autos und fahren gerne auf Rennstrecken? Entdecken Sie die Deckungsausschlüsse und die Ausnahmen, die Ihnen ermöglichen, auch auf der Piste geschützt zu sein.

07.05.2013 08:08

Die Teilnahme an Autorennen, Wettrennen, Rallyes oder anderen Veranstaltungen, deren Ziel es ist, eine maximale Geschwindigkeit zu erreichen, werden nicht von einer normalen Autoversicherung gedeckt, weder von der Haftpflicht, noch von der Kasko. Auch das Training für diese Rennen fällt unter die Ausschlüsse. Folglich schützt Sie Ihre Autoversicherung nicht, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einer Rennbahn oder auf einem anderen Übungsgelände für Autorennen fahren.

Zu den Ausschlüssen gehören auch Fahrkurse, die auf einer Rennbahn ausgetragen werden sowie Schleuderkurse, sofern es sich nicht um einen von einem Organismus für Strassensicherheit empfohlenen Perfektionierungskurs handelt.

Für diese Ausschlüsse gibt es einige wenige Ausnahmen, die bei jeder Versicherungsgesellschaft abgecheckt werden müssen. Pistenfahren im Rahmen einer obligatorischen Ausbildung des Fahrers wird im Allgemeinen von der Autoversicherung gedeckt. Das Gleiche gilt in manchen Fällen für ein Training, das nicht das Erreichen einer maximalen Geschwindigkeit zum Ziel hat, zum Beispiel ein Kurs für das Lenken von Oldtimern oder auch die Teilnahme an historischen Paraden oder Festzügen.

Auf der Rennpiste ist sehr oft eine Haftpflichtversicherung für den Fall einer Beschädigung der Einrichtungen oder der Piste im Kurspreis inbegriffen. Manchmal beinhaltet die Einschreibegebühr von Fahrkursen für Privatpersonen, die auf einem Übungsgelände stattfinden, eine Kaskoversicherung mit einem festgesetzten Höchstbetrag. Diese Deckung gilt aber normalerweise nur während der Kursdauer. Die Fahrt ausserhalb der Kurse und das Rennen auf der Piste sind nach wie vor nicht gedeckt.

Eine andere mögliche Ausnahme: bei einem Autorennen sind die Teilnehmer gemeinhin bis zu einem bestimmten Betrag von der Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt. Doch die Haftpflichtversicherung des Veranstalters ist nur während des Rennens gültig, nicht während des Trainings oder der Pistenabnahme. Hat es der Veranstalter versäumt, wie es das Gesetz vorsieht eine Versicherung abzuschliessen, kann die Haftpflichtversicherung des Teilnehmers im Schadensfall einspringen.

Es ist also ratsam, stets den Versicherer zu konsultieren, um zu prüfen, welche Deckungen vorgesehen sind. Die einzige Lösung für eine umfassende Deckung bleibt aber nach wie vor der Abschluss einer Police bei einem auf Automobilsport spezialisierten Versicherer.

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Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret

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